Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) AUTOKLUB, a.s.

Diese Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages für Mietfahrzeuge zwischen AUTOKLUB, a.s., Hauptgeschäftsstelle: Teplická cesta 1, 058 01 Poprad, IČO: 45 516 286, IČ DPH: SK2023040789 (nachstehend "Vermieter" genannt) und der Mieter.

1. Bedingungen für die Nutzung des Mietfahrzeuges

Der Vermieter vermietet hiermit an den Mieter zu den hierin festgelegten Bedingungen die im Mietvertrag für Mietfahrzeuge (im Folgenden „Vertrag“ genannt) genanntes Mietfahrzeug, und der Mieter nimmt diesen an und verpflichtet sich, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu zahlen. Der Mieter ist verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Verpflichtungen und die vom Vermieter zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages erteilten Anweisungen zu erfüllen.

Im Rahmen dieses Vertrages ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter vollständig und bedingungslos zu zahlen:

  1. Der im Vertrag angegebene Tarif für die Miete von beweglichen Sachen zusammen mit den im Voraus vereinbarten Gebühren. Der Vertrag wird für einen bestimmten Zeitraum gemäß der Eintragung im Vertrag geschlossen und endet am Ende der vereinbarten Mietdauer. Der Mietvertrag kann verlängert werden, wenn der Mieter mindestens 24 Stunden vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums um eine Verlängerung ersucht, jedoch nur, wenn der Vermieter die Verfügbarkeit des Mietfahrzeuges bestätigt. Das Mietverhältnis wird gemäß den im Voraus vereinbarten Bedingungen fortgesetzt. Wird der Vertrag nicht verlängert, ist der Mieter verpflichtet, das Mietfahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt (Toleranz von 1 Stunde) zurückzugeben und den Mietzins einschließlich sonstiger Kosten bis zum Zeitpunkt der Rückgabe zu zahlen.
  2. Alle Geldbußen und Gerichtskosten im Zusammenhang mit Park-, Verkehrs- oder anderen Verstößen gegen das Gesetz oder jede andere rechtswidrige Handlung, die dem Mieter, einem anderen Fahrer oder dem Vermieter durch die Rückgabe des Fahrzeugs auferlegt werden, einschließlich der Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Bußgeldes gemäß der aktuellen Preisliste im Abschnitt Gebühren, außer in Fällen, in denen dies aufgrund eines Fehlers des Vermieters geschieht. Der Mieter haftet auch für die Kosten des Vermieters für die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Zahlungen aus diesem Vertrag im Falle des Zahlungsverzugs.
  3. Dem Vermieter entstandene Kosten zum Ausgleich von Schäden die an den zur Verfügung gestelltes Mietfahrzeuges verursacht wurden, unabhängig von der Gruppe, zu der das Mietfahrzeug gehört; sowie der entgangene Gewinn (berechnet nach dem Tagessatz), der dem Vermieter durch die Unmöglichkeit der Nutzung der beweglichen Gegenstände entgangen ist; die Kosten des Vermieters für die Wiederbeschaffung des Mietfahrzeugs im Falle eines Diebstahls.
  4. Stornogebühr bei Nichtabnahme des Mietfahrzeugs (No-Show) oder Stornierung am Tag der Buchung (50 % des Gesamtmietpreises der Reservierung), Stornogebühr bei Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor der Übernahme des Mietfahrzeugs (50 Euro).
  5. Der Mieter verpflichtet sich ferner, die Interessen des Vermieters und seine Versicherungsgesellschaft im Falle eines Unfalls, Verlusts oder einer Beschädigung des Fahrzeugs zu wahren, durch:
    1. Ermittlung der Namen und Anschriften der Betroffenen (Teilnehmer) und Zeugen;
    2. keine Verantwortung oder Schuld zuzugeben und kein Geld an eine oder mehrere beteiligte Personen zu zahlen;
    3. das Mietfahrzeug nicht zu verlassen, ohne für ihre angemessene Sicherheit zu sorgen;
    4. telefonische Benachrichtigung des Vermieters, auch bei geringfügigen Schäden, und Ausfüllen eines Unfallberichts für den Vermieter innerhalb von 24 Stunden;
    5. sofortige Benachrichtigung der Polizei, auch bei kleineren Schäden oder einer verletzten Person;
    6. den Unfallort nicht vor Eintreffen der Polizei zu verlassen;
    7. Vermeidung von Schäden durch Parken nur auf sicheren Plätzen, vorzugsweise auf bewachten Parkplätzen und Parkzonen;

Geht der Mieter nicht gemäß den Punkten 1-5 vor, so haftet er für den entstandenen Schaden in vollem Umfang.

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Mietfahrzeug in gutem technischen Zustand zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt und Ort zu übergeben.

Alle offensichtlichen Mängel, Beanstandungen und Bemerkungen bezüglich des Mietfahrzeugs müssen vom Mieter spätestens bei der Abholung des Mietfahrzeugs vorgebracht und im Mietvertrag festgehalten werden.

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter das Mietfahrzeug einschließlich aller Zubehörteile und Dokumente in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat, wobei die normale Abnutzung zu berücksichtigen ist. Das Mietfahrzeug ist von einer vom Vermieter beauftragten Person zu übernehmen.

Nur die im Vertrag genannten Personen dürfen das Mietfahrzeug benutzen. Der Mieter darf das Mietfahrzeug nicht an andere als die im Vertrag genannten Personen vermieten, mit dem Mietfahrzeug an Rennen, Wettbewerben oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen, das Mietfahrzeug zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Sachen verwenden oder das Mietfahrzeug ohne schriftliche Genehmigung zum Schieben oder Ziehen von Autos, Anhängern oder anderen Gegenständen verwenden. Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Veränderungen, Umbauten oder Reparaturen am Mietfahrzeug vornehmen.

Es ist nicht erlaubt, das Mietfahrzeug in diesen Ländern zu benutzen: Rumänien, Albanien, Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Türkei, Bulgarien, Kosovo, Ukraine, Russland, Belarus, Mazedonien und Bestimmungsorte, bei denen die Durchreise durch ein Sperrgebiet möglich ist. Sollte es für den Mieter notwendig sein, durch diese Länder zu reisen, ist dies nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug ausschließlich für persönliche Zwecke zu nutzen und alle Transport-, Zoll- und sonstigen geltenden Vorschriften einzuhalten.

Nach dem Abstellen ist der Mieter verpflichtet, die zugehörigen Schlüssel und Dokumente aus dem Mietfahrzeug zu entfernen und es stets zu verschließen, das Mietfahrzeug gegen Missbrauch, Beschädigung oder Diebstahl zu sichern. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug auf die übliche Art und Weise gemäß den Anweisungen des Herstellers und den Empfehlungen des Vermieters zu benutzen, so dass keine Schäden an ihnen verursacht werden.

Der Mieter darf das Mietfahrzeug nicht fahren, nachdem er Alkohol, Betäubungsmittel, Drogen und andere Substanzen konsumiert hat, die die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen können, oder das Mietfahrzeug einer solchen Person zum Fahren überlassen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug nur von einer von ihm beauftragten oder angestellten und vom Vermieter genehmigten Person bedienen zu lassen, die zum Zeitpunkt der Anmietung mindestens 20 Jahre alt ist (bei Nichterreichen des erforderlichen Alters für eine bestimmte Kategorie kann der Mieter eine Ausnahmegenehmigung gegen eine Gebühr gemäß der aktuellen Gebührenordnung beantragen), die erforderlichen Qualifikationen erfüllt und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls kann das Mietfahrzeug von einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt gefahren werden, sofern diese die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und im Besitz der entsprechenden Lizenz (und des Führerscheins) ist. Eine Beförderung von Fracht, übermäßig verschmutzten Gegenständen, Tieren ist nicht erlaubt.

Der Vermieter ist berechtigt, den Zugang zum Mietfahrzeug zu verlangen, um zu prüfen, ob der Mieter sie ordnungsgemäß und vertragsgemäß nutzt. Der Mieter ist verpflichtet, eine solche Prüfung durch den Vermieter zuzulassen und zu dulden. Aus dem vorgenannten Grund ist das Mietfahrzeug mit einem Ortungssystem ausgestattet.

Wenn der Mieter das Mietfahrzeug entgegen den vereinbarten Bedingungen oder in einer Weise benutzt, die dem Vermieter Schaden zufügt oder die Gefahr eines erheblichen Schadens für den Vermieter darstellt, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag zu kündigen. Diese Kündigung wird zum Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an den Mieter wirksam.

2. Zahlungsbedingungen

Der Mieter ist verpflichtet, die Miete, die Gebühren, die Schadenskosten und alle anderen finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag ordnungsgemäß und pünktlich zu zahlen. Während der Nutzung des Mietfahrzeugs hat der Mieter dem Vermieter eine Kaution in vorher vereinbarter Höhe zu zahlen. Die Kaution kann zur Begleichung etwaiger Geldforderungen gegen den Mieter (zusätzliche Miete, Schäden am Mietfahrzeug, Geldstrafen) verwendet werden. Der Vermieter ist berechtigt, einen Kautionsbetrag auf der Karte des Mieters zu reservieren, so dass der Mieter für die Dauer des Mietverhältnisses nicht über diesen Betrag verfügen kann.

Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Mieter bereit, seine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter mit seiner Zahlungskarte zu begleichen; der Vermieter ist berechtigt, die Zahlungstransaktion mit der auf dem Vertrag angegebenen Zahlungskarte des Mieters durchzuführen.

Im Falle eines Zahlungsverzugs des Mieters ist der Vermieter berechtigt, vom Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 0.05% des geschuldeten Betrags für jeden Tag des Verzugs. Der Vermieter kann den Vertrag kündigen, wenn der Mieter die Miete nicht in der vereinbarten Höhe und zu den vereinbarten Terminen zahlt.

Für den Fall, dass der Mieter mit der Rückgabe des Mietfahrzeugs an den Vermieter zur angegebenen Zeit und am angegebenen Ort in Verzug gerät, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass der Vermieter das Mietfahrzeug bei den Polizeibehörden als verloren oder gestohlen meldet oder beim zuständigen Gericht eine Klage auf Rückgabe der Sachen einreicht, wobei die Folgen, die sich für den Mieter aus dieser Tatsache ergeben können, ausschließlich vom Mieter zu tragen sind.

3. Schadenersatzpflicht

Der Vermieter ist verpflichtet, eine Pflichtversicherung abzuschließen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter im Falle eines Schadensereignisses unverzüglich zu informieren und das Schadensereignis bei der Polizei anzuzeigen. Der Mieter haftet für Schäden an den beweglichen Sachen während der Mietzeit in vollem Umfang, mindestens aber in dem im Vertrag festgelegten Umfang (aufgeführt als "Selbstbeteiligung").

Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter eine Entschädigung für den Mietausfall zu verlangen, und zwar in Höhe des vertraglich vereinbarten Mietpreises bis zu dem Tag, an dem ihm das bewegliche Gut wieder zur Verfügung stehen wird.

Bei der Rückgabe des Mietfahrzeugs übernimmt die vom Mieter beauftragte Person das Mietfahrzeug, füllt ein Abnahmeprotokoll aus und gibt an, in welchem Zustand der Mieter die beweglichen Sachen zurückgegeben hat. Im Falle von Schäden ist der Mieter verpflichtet, schriftliche Anmerkungen oder Einwände in das Protokoll einzutragen und das Dokument zu unterzeichnen. Erhebt der Mieter keine schriftlichen Einwände oder weigert er sich, das Protokoll zu unterzeichnen, so haftet er in vollem Umfang für die vom Vermieter festgestellten und dokumentierten Schäden.

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug sauber zu übergeben, so dass ihr Zustand und eventuelle neue Schäden von einer befugten Person überprüft werden können. Wenn der Mieter ein übermäßig verschmutztes Mietfahrzeug zurückgibt, haftet er auch für Schäden, die mit dem Waschen und Reinigen des Mietfahrzeugs verbunden sind, auch wenn dies nicht auf dem Abnahmeprotokoll vermerkt ist, und zwar auch nach der physischen Übergabe des Mietfahrzeugs bis zur Überprüfung des Mietfahrzeugs durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, das Mietfahrzeug in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Vermieters in dessen Räumlichkeiten zurückzugeben, damit eventuelle Schäden am Mietfahrzeug dokumentiert werden können. Gibt der Mieter das Mietfahrzeug ohne die Anwesenheit eines Mitarbeiters des Vermieters zurück, so haftet er für alle Schäden, die bei der Inspektion des Mietfahrzeugs durch einen Mitarbeiter des Vermieters festgestellt werden, und erklärt sich vorbehaltlos damit einverstanden, dass ihm eine Gebühr für solche Schäden in Rechnung gestellt wird.

Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der berechtigten Interessen des Vermieters das Mietfahrzeug durch ein GPS-Überwachungssystem überwacht werden könnte.

Wenn das Mietfahrzeug verschmutzt ist, hat der Vermieter das Recht, die Kaution einzubehalten, bis es gewaschen und überprüft wurde, und dem Mieter die Kosten für das Waschen (und eventuelle Schäden) in Rechnung zu stellen. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich über alle Schäden zu informieren, die er nach dem Waschen des Mietfahrzeugs feststellt. Der Mieter kann innerhalb von drei Tagen nach der Benachrichtigung beim Vermieter schriftlich Einspruch erheben. Erhebt der Mieter keine Einwände oder erhebt er sie später, so haftet er für die nachträglich festgestellten Schäden in vollem Umfang.

Schäden im Innenraum werden von der Versicherung nicht übernommen. Bei Schäden an der Innenausstattung des Mietfahrzeugs wird dem Mieter, der für den Schaden verantwortlich ist, eine tatsächliche Entschädigung für den Schaden in Höhe des Preises der Arbeiten und Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Übersteigt der Betrag für die Reparatur von Schäden am Mietfahrzeug den Betrag 3.334,- EUR, wird dem Mieter in Rechnung gestellt Selbstbeteiligung von 15% von den verursachten Schäden. Gebühren oder Kostenvoranschläge für die Behebung des Schadens werden dem Mieter nach ordnungsgemäßer Beendigung des Mietverhältnisses, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen, zugesandt. Eine Ausnahme ist ein nicht funktionsfähiges Mietfahrzeug nach einem Verkehrsunfall, das so schnell wie möglich zum Service-Center gebracht wird.

Es ist strengstens untersagt, im Mietfahrzeug zu rauchen, es übermäßig zu verschmutzen, biologische Bedürfnisse zu befriedigen und Tiere zu transportieren. Verstößt der Mieter während der Nutzung des Mietobjekts gegen eine der Mietbedingungen, behält sich AUTOKLUB, a.s. das Recht vor, eine Gebühr gemäß der gültigen Preisliste zu erheben, die auf rent.autoklub.sk in der Rubrik Gebühren aufgeführt ist.

4. Service

Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug regelmäßig zu warten, zu pflegen und zu reparieren. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist. Der Mieter hat das Recht auf ein Ersatzmietfahrzeug.

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter alle Mängel, die während der Nutzung am Mietfahrzeug auftreten und deren Beseitigung erfordern, unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach, so haftet er dem Vermieter für den entstandenen Schaden und verliert die Anspruchsmöglichkeit, die sich sonst aus der Unmöglichkeit oder eingeschränkten Möglichkeit der Nutzung der mängelfreien Sache ergeben würde.

5. Schlussbestimmungen

Die Nichteinhaltung der Anweisungen des Vermieters durch den Mieter gilt als wesentliche Vertragsverletzung, die den Vermieter zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verletzung dieser Verpflichtungen oder einer dieser Verpflichtungen ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine Vertragsstrafe zu zahlen, auch wiederholt, bis zu einem Betrag von 500 Euro.

Die Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten hat AUTOKLUB, a.s. auf ihrer Website unter dem Link rent.autoklub.sk veröffentlicht. Die Parteien vereinbaren und stimmen zu, dass alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über seine Gültigkeit, Auslegung oder Beendigung, vor dem örtlich und sachlich zuständigen Gericht der Slowakischen Republik nach dem Recht der Slowakischen Republik entschieden werden.

Der Mieter erklärt sich mit den Bedingungen für die Vermietung von Mietfahrzeugen, die auf der Website als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) AUTOKLUB, a.s. veröffentlicht sind, einverstanden und erkennt diese an. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklärt sich der Mieter mit den Bedingungen für die Vermietung vom Mietfahrzeug einverstanden.


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